Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Da die angebotenen Workshops feste Termine haben, besteht kein Widerrufsrecht.